Einlagensicherung: Sicherungsgrenze wird ab 2011 erhöht
In wenigen Tagen wird die gesetzliche Sicherungsgrenze für Bankeinlagen angehoben und EU-weit auf 100.000 Euro vereinheitlicht. In Deutschland verdoppelt sich dann die Deckungsgrenze, die derzeit noch bei 50.000 Euro liegt. Auch die Auszahlungsfrist wird auf 30 Tage festgelegt, so dass Anleger nicht monatelang auf ihr Geld warten müssen. Die gesetzliche Einlagensicherung bietet Bankkunden Schutz im Fall einer Pleite ihres Kreditinstitutes. Geschützt sind dabei Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe. Das sind Guthaben auf Girokonten, sowie Erspartes auf Tagesgeld- und Festgeldkonten und auch Sparbücher. Private Banken sowie Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssen einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung angehören, um eine Zulassung zum Geschäftsbetrieb zu erhalten.
Selbstverständlich wird auch der britische Einlagensicherungsfonds (FSCS) die Sicherungsgrenzen anheben. Kunden der Bank of Scotland können dann vollkommen risikolos bis zu 100.000 Euro anlegen, egal ob als Fest- oder Tagesgeld. Einlagen, die in britischen Pfund erfolgen, sind in äquivalenter Höhe abgesichert. Derzeit entsprechen 100.000 Euro 85.000 britische Pfund.
Da gerade in Deutschland eine Vielzahl der Kreditinstitute zusätzlich freiwilligen Sicherungssystemen angeschlossen sind, sind die Einlagen der Kunden in Millionen-, wenn nicht gar in Milliarden-Höhe geschützt. Die Einlagensicherungsfonds der freiwilligen Sicherungssysteme, wie beispielsweise der des Bankenverbandes deutscher Banken für die privaten Geldhäuser, sichern die Beträge ab, die die gesetzliche Einlagensicherung übersteigen. Im Festgeld-Vergleich sind alle Sicherungsgrenzen übersichtlich aufgeführt.