Sparkassen dürfen Direktbanken aussperren
Der Streit zwischen den Sparkassen und Direktbanken ist beendet. Die Sparkassen haben diesen für sich entschieden und dürfen künftig Kreditkarten von Direktbanken an ihren Geldautomaten ohne Wettbewerbsverbot sperren. Die Direktbanken nahmen im letzten noch anhängigen Verfügungsverfahren vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) am 18. Juni 2009 ihren Antrag zurück.
In allen drei Verfahren, die in Berufung gingen, hatten sich die Gerichte im Verhandlungstermin eindeutig zu Gunsten der jeweiligen Sparkasse entschieden. Dies hat zur Folge, dass die Sparkassen selbst darüber entscheiden dürfen, wer an ihren Automaten weiter abheben darf und wer nicht.
Hintergrund für die Sperrung: Vor etwa zwei Jahren hatten viele Direktbanken die kostenfreie Bargeldabhebung mit VISA-Karte (anstelle einer Maestro- oder EC-Karte) an sämtlichen Automaten eingeführt und so ihr Wettbewerbsmanko des fehlenden Filialnetzes ausgeglichen. Pro Abhebung zahlen diese Banken 1,74 Euro an das Institut, das den Automaten betreibt. Ob dieser Betrag kostendeckend ist, wird von den Parteien unterschiedlich beurteilt.
Da gemeinsame Lösungsgespräche zu keinem Ergebnis führten, sind seinerzeit mehrere gleichzeitige Verfahren in ganz Deutschland angestrengt wurden, in denen diese Direktbanken einstweilige Verfügungen gegen einzelne Sparkassen erwirkten. Den betroffenen Sparkassen wurde darin verboten, ihre Geldautomaten für VISA-Karten, die von den Direktbanken ausgegeben wurden, zu sperren.