Durch Schenkungen Abgeltungssteuer sparen

Montag den 28.12.2009

Seit Anfang dieses Jahres können Werbungskosten nicht mehr von Zins- und Dividendeneinkünften abgezogen werden, diese unterliegen jetzt voll der Abgeltungssteuer. Auch die Freigrenze für Spekulationsgewinne, die vormals 512 Euro betrug, wurde abgeschafft. Kapitaleinkünfte, die den Sparerpauschbetrag von 801 Euro (1.602 Euro bei Verheirateten) übersteigen, werden seit Januar mit 25 Prozent versteuert.

Für Viele kann es sich deshalb lohnen, das Vermögen auf die Kinder zu übertragen. Denn auch Kinder haben einen Anspruch auf den Sparerfreibetrag. Der Grundfreibetrag für das Jahr 2009 beträgt 7.834 Euro, im Jahr 2010 beträgt dieser 8.004 Euro. Allerdings sollte der Schritt vorher gut überlegt werden, und die Ersparnisse sollten nur dann übertragen werden, wenn diese auch für den Nachwuchs gedacht sind. Denn holen sich Eltern das Geld von den Kindern später zurück, könnte das Finanzamt darin einen Gestaltungsmissbrauch (Steuerumgehung) sehen

Alle Informationen zur Abgeltungssteuer sowie dem damit verbundenen Freistellungsauftrag haben wir für Sie nochmals in unserem Ratgeber ausführlich zusammengetragen.