Notar hat Meldepflicht bei Immobilienkauf, etc.

Donnerstag den 18.03.2010

Wer vor Kurzem eine Immobilie erworben oder geschenkt bekommen hat, hat gute Chancen, in nächster Zeit eine Nachfrage vom zuständigen Finanzamt zu erhalten. Kritische Beamten in dieser beispielsweise wissen, woher das Geld für den Immobilienkauf kommt. Auslöser für die skeptischen Nachfragen der Finanzbeamten ist die Meldung des Notars. Denn dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Beurkundung oder Unterschriftsbeglaubigung die Finanzbehörde über den Kauf oder die Schenkung zu informieren.

Aber nicht nur Kaufverträge oder Schenkungen unterliegen der Anzeigepflicht, denn auch Vereinbarungen zur Regelung güterrechtlicher Verhältnisse oder die Beteiligung naher Angehöriger an einem Unternehmen sind meldepflichtig. Alles Genauere enthält das „Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare“ der Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

(Quelle: WiWo 11/2010)

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