Anleger warten auf Unterlagen zur Abgeltungssteuer
Das erste Jahr der Abgeltungssteuer ist vorüber, jetzt steht bei vielen Deutschen die Steuererklärung an. Doch fraglich ist, ob diese überhaupt fristgemäß abgegeben werden kann. Denn viele Banken haben die notwendigen Unterlagen an ihre Kunden noch nicht rausgeschickt, da sie nach eigenen Angaben vom Finanzministerium zu spät über Abrechnungsdetails informiert wurden. Bis zum 31. Mai 2010 müssen die Steuererklärungen eigentlich beim Finanzamt sein; Anleger, die einen Steuerberater beauftragt haben, können sich noch bis Ende des Jahres Zeit lassen.
Experten raten Anlegern, die sich selbst um ihre Steuererklärung kümmern, entweder vor Ende Mai einen Fristverlängerungsantrag zu stellen oder ihre Erklärung unter Vorbehalt abzugeben. Als Begründung sollten die fehlenden Bankunterlagen angegeben werden. In der Regel wird die Frist problemlos um vier Wochen verlängert.
(Quelle:WiWo 19/2010)