31. Mai 2010: Frist zur Abgabe der Steuererklärung
Wer seine Steuererklärung selbst bearbeitet, hat für deren Abgabe nur noch wenige Tage Zeit. Wer es definitiv nicht bis zum 31. Mai schafft, sollte eine Fristverlängerung beantragen. Der Fristverlängerungsantrag kann ganz formlos gestellt werden. Es reicht aus, wenn Sie dem zuständigen Finanzamt mitteilen, dass Sie die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 nicht fristgerecht einreichen können, da Sie die Steuererklärung nicht termingerecht bearbeiten konnten. In der Regel wird die Frist problemlos um vier Wochen verlängert.
Achten Sie auch darauf, dass alle Belege für die geltend gemachten Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen beigefügt werden. Der Einkommensteuererklärung beizulegen sind auch die Unterlagen zur Abgeltungssteuer – allerdings ist die Beifügung dieser Unterlagen nur notwendig, wenn die Zinseinnahmen den Sparer-Pauschbetrag (801 Euro bei Ledigen) überschritten haben. Auch sollten für die eigenen Unterlagen unbedingt Kopien angefertigt werden, dies macht eine schnelle Nachprüfung einfacher. Denn einer Prüfung sollte man den Bescheid auf jeden Fall unterziehen, da nach Mitteilung des Bundes für Steuerzahler jeder dritte Steuerbescheid falsch ist.
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