Kein Freistellungsauftrag bei Tagesgeld & Co.: Anleger verschenken bares Geld

Donnerstag den 30.06.2011

Ungefähr 15 Prozent der deutschen Sparer haben keinen Freistellungsauftrag eingerichtet und zahlen deshalb unnötig Abgeltungssteuer auf ihre Kapitalerträge. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der Bank of Scotland in Auftrag gegebene forsa Umfrage. Vor allem junge Leute zwischen 18 und 29 Jahren nutzen den ihnen zur Verfügung stehenden Sparerpauschbetrag nicht aus. Ungefähr 29 Prozent dieser Altersgruppe haben keinen Freistellungsauftrag für ihre Geldanlagen eingerichtet. Beim Steuerpauschbetrag handelt es sich um einen Freibetrag, bis zu diesem jeder Anleger Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden und Wertpapiergewinne, steuerfrei vereinnahmen kann. Pro Sparer beträgt der Freibetrag derzeit 801 Euro, bei Verheirateten sogar 1.602 Euro.

Dem Ergebnis der Umfrage lässt sich entnehmen, dass vor allem die Anleger in Bremen (27 Prozent) und Sachsen-Anhalt (24 Prozent) auf Freistellungsaufträge verzichten. Mit 4 Prozent bildet Bayern das Schlusslicht.

Ob Tagesgeld, Festgeld oder Sparbrief – Anleger, die mehrere Geldanlagen besitzen, sollten ihren Sparerpauschbetrag optimal aufteilen, so dass sie nicht unnötig Steuern auf ihre Zinsen entrichten müssen. Wurde der Freistellungsauftrag vergessen, können die zu viel entrichteten Steuern auch im Rahmen der Jahressteuerklärung (Anlage KAP) zurückgeholt werden.