Neue Geschäftsbedingungen für Banken ab 31. Oktober 2009
Die meisten Kunden haben in den letzten Tagen per Post die neuen Geschäftsbedingungen (AGB) von ihrer Bank oder Sparkasse erhalten. Dabei handelt es sich um viel Papier und eine Menge Kleingedrucktes. Allerdings sollte kein Kunde in Panik verfallen, denn laut Michelle Schmitz vom Bundesverband deutscher Banken, ändert sich im normalen Bankenverkehr für die Leute eigentlich nichts.
Die neuen Geschäftsbedingungen gelten bereits ab 31. Oktober 2009 in Folge der Umsetzung der EU-Zahlungsdienst-Richtlinie. Wir geben Ihnen nachfolgenden einen Überblick der wichtigsten Änderungen:
Bei Missbrauch der EC-Karte, ob verschuldet oder nicht, kann die Bank oder Sparkasse bis zu 150 Euro Selbstbeteiligt fordern. Liegt eine grobe Fahrlässigkeit des Kunden vor (z.B. Geheimnummer und EC-Karte nicht getrennt aufbewahrt), gilt der Verfügungsrahmen pro Tag als Haftungsgrenze.
Fehler beim Ausfüllen der Überweisung können fortan nicht mehr korrigiert werden. Kreditinstitute müssen bei handschriftlich ausgefüllten („beleghaften“) Überweisungen jetzt nicht mehr die Kontonummer und den Empfängernamen abgleichen. Denn künftig werden die Überweisungen allein anhand der Kontonummer und Bankleitzahl ausgeführt. Kunden müssen deshalb sorgfältig auf die richtigen Daten achten. Denn wird das Geld auf ein falsches Konto gebucht, muss der Kunde dann mit Hilfe der Bank Kontakt zum falschen Empfänger aufnehmen.
Für die Lastschriften-Stornierung hat der Kunde künftig nur noch bis zu acht Wochen nach Abbuchung Zeit. Diese Rückholfrist bezieht sich allerdings auf die neu eingeführten SEPA-Lastschriften, mit denen im ganzen europäischen Raum abgebucht werden kann. SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und steht für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Die Banken sind zur Umstellung auf SEPA-Lastschriften jedoch erst ab dem 1. November 2011 verpflichtet. Für inländische Lastschriften gilt bis dahin die alte Frist von sechs Wochen nach Rechnungsabschluss.
EU-Überweisungen müssen binnen drei Geschäftstagen abgewickelt werden. Ab 2012 dürfen Überweisungen innerhalb Deutschlands nur noch einen Tag dauern.
Die Kündigungsfrist für Girokonten beträgt anstatt drei Monaten jetzt nur noch einen Monat. Die Banken müssen dagegen eine Frist von zwei Monaten einhalten.
Die Banken sind nicht verpflichtet, die neuen Geschäftsbedingungen an ihre Kunden zu verschicken. Falls Sie noch keine Post erhalten haben, können Sie diese in der Geschäftsstelle bzw. auf der Homepage der Bank einsehen.
Allerdings informiert genaues Lesen der neuen Geschäftsbedingungen nur – da diese auf einer EU-Verordnung basieren, bringt ein Widerspruch so gut wie nichts.
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