Freiwillige Einlagensicherung wird reformiert: Senkung der Sicherungsgrenze ab 2015
Vor einigen Tagen wurde die angekündigte Reform der freiwilligen Einlagensicherung der Privatbanken verabschiedet. Zu den Maßnahmen gehört auch die stufenweise Herabsetzung der Sicherungsgrenzen über einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Sicherungsgrenze pro Kunde, die derzeit bei 30 % des haftenden EIgenkapitlals der Bank liegt, wird das erste Mal zum 1. Januar 2015 runtergesetzt, und zwar auf 20 %. Die weiteren Senkungen erfolgen 2020 auf 15 % und 2025 auf 8,75 %.
Private Anleger brauchen sich keine Gedanken um ihr Erspartes zu machen, denn dieses wird über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) auch nach der finanlen Absenkung der Sicherungsgrenze noch in ausreichendem Maße abgesichert sein. Die bestätigt auch Hans-Joachim Massenberg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes: „Die Kunden privater Banken in Deutschland genießen weiterhin den höchsten Einlagenschutz weltweit.“
Derzeit liegt die Mindestabsicherung bei 1,5 Millionen Euro, ab 1. Januar 2025 wird diese immer noch 437.500 Euro pro Kunde betragen. Laut Angaben des BdB werden auch nach 2025 noch immer mehr als ein Drittel aller privaten Banken einen hohen Schutz mit einer Sicherungsgrenze über 25 Millionen Euro anbieten können.
Die Einlagen eines jeden Kunden (Tagesgeld, Festgeld, Girokonto, etc.) unterliegen auf jeden Fall der gesetzlichen Einlagensicherung, die im Entschädigungsfall bis 100.000 Euro auszahlt. Anleger haben hierauf einen Rechtsanspruch.
Nicht einklagbar sind dagegen die Ansprüche aus der freiwilligen Einlagensicherung, die über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgehen.