Einlagensicherung

Was bedeutet Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung ist eine Sicherung für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, also eine Sicherung für Nichtbanken bezogen auf Investitionen – die Einlagensicherung ist vergleichbar mit einer Sicherungsleine oder einem Netz für Artisten.Die Einlagensicherung greift, wenn eine Bank ins Schlingern gerät und die Kunden befürchten müssen,

ihr Geld komplett zu verlieren. Um dies zu vermeiden, gibt es in der Bundesrepublik mehrere Mechanismen:

  • 1. Die gesetzliche Einlagensicherung
  • 2. Die freiwillige Einlagensicherung

Einlagensicherung inländischer Banken >> Weitere Details erfahren Sie hier.


1. Die gesetzliche Einlagensicherung:

Seitens des Staates wurde 1988 das EAEG, das Einlagensicherungsgesetz und Anleger-entschädigungsgesetz, auf den Weg gebracht. Fest damit verknüpft ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Dieses System sorgt dafür, dass die Einlagen zu 100 Prozent abgesichert werden, maximal bis zu einer Entschädigungssumme von 100.000 Euro.

Beispiel:Sollte ein Kunde also 100.000 Euro bei einer Bank anlegen, die kurz darauf Insolvenz anmelden muss, bekäme er eine Entschädigung in Höhe von 100.000 Euro (100 Prozent des Anlagebetrages). Das Verlustrisiko liegt bis zu einer Investition von 100.000 Euro bei null Prozent.

2. Die freiwillige Einlagensicherung:

Da dieser Schutz nicht wirklich beruhigend ist, sorgen Banken mit eigenen Sicherungssystemen dafür, dass die Kunden sich keine Sorgen um ihr Kapital machen müssen. Hierzu wurden sogenannte Einlagensicherungsfonds ins Leben gerufen.Beispiele:Es
gibt den Bundesverband deutscher Banken. Sie garantieren eine Absicherung zu 100 Prozent für Spar- und Termineinlagen, Sichtguthaben und verbriefte Sparbriefe von Nichtbanken. Sicherheit in unbegrenzter Höhe, unter anderem für das eingezahlte Kapital auf Tagesgeldkonten, verspricht auch der Bundesverband öffentlicher Banken. Die Sparkassen haben eigene Lösungen erarbeitet, um das Geld ihrer Kunden zu sichern.

Sie werden im Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe gebündelt, zu dem der Spar- kassenstützungsfonds aller regionalen Sparkasse- und Giroverbände, die Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie der Sicherungsfonds der Landesbausparkassen gehören. Auch bei ihnen gilt eine Einlagensicherung in unbegrenzter Höhe.Hundertprozentige Sicherheit bieten auch die Volks- und Raiffeisenbanken über den Einlagen- sicherungsfonds ihres Bundesverbandes, den Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken. Mit an Bord sind die Volks- und Raiffeisenbanken, die Spar- und Darlehenskassen, die PSD- und Sparda-Banken, die kirchlichen Kreditgenossenschaften, die genossenschaftlichen Zentral- und Hypothekenbanken, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG und dem Bundesverband angehörende Spezialinstitute.

Links zu den freiwilligen Einlagensicherungen:


Einlagensicherung einzelner Kreditinstitute und Bankenverbände

Wer sein Geld auf einem Tagesgeldkonto oder als Festgeld anlegt, der will vor allem Sicherheit und zwar bezüglich dessen, dass sein Geld auch im (unwahrscheinlichen) Fall des Konkurses seiner kontoführenden Bank sicher ist.
Aus diesem Grund wollen wir Ihnen auf dieser Seite die Grundzüge der Einlagensicherung bei Sichtguthaben wie Tagesgeld, Festgeld oder Termingeld näher bringen.

Entstehung der Einlagensicherungssumme der einzelnen Banken:

Sicherungssumme der Einlagensicherung der jeweiligen Banken >>

Höhe der Einlagensicherungen deutscher Kreditinstitute und ausländischer Kreditinstitute innerhalb der EU:

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