Einlagensicherung inländischer Kreditinstitute
Aufbau der EinlagensicherungGrundsätzlich lässt sich die Einlagensicherung in Deutschland auf zwei Stufen aufteilen: eine gesetzlich vorgeschriebene und eine privat- wirtschaftliche bzw. genossenschaftliche oder öffentlich-rechtliche Stufe. |
1. Stufe: Die gesetzliche Einlagensicherung – Pflicht 2. Stufe: Die freiwillige Einlagensicherung – Freiwillig |
1. Stufe: Gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung |
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Entschädigungseinrichtung deutscher BankenDie Basis der Einlagensicherung in Deutschland stellt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken dar, welche auf Basis des Einlagensicherungsgesetz und Anlegerent- schädigungsgesetzes (EAEG) vom 16. Juli 1998 arbeitet und damit die EU-Richtlinie 94/19/EG vom 30. Mai 1994 sowie 97/9/EG vom 03. März 1997 über die Einrichtung eines Einlagensicherungssystems für jeden der EU-Mitgliedsstaaten umsetzt. Der Umfang der Einlagensicherung durch die Entschädigungs- einrichtung deutscher Banken ist im |
Einlagensicherungsgesetz und Anlegerentschädigungsgesetz § 4 und § 5 geregelt und beläuft sich wie folgt:
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Unsere Empfehlung:
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Unsere Empfehlung:
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2. Stufe: Freiwillige Einlagensicherung |
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Privatwirtschaftliche, genossenschaftliche, öffentlich-rechtliche SicherungssystemeDass der gesetzliche Schutz nicht befriedigend ist, sehen Sie sicherlich genauso. Um die Einlagen ihrer Kunden über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus zu schützen, haben |
die verschiedenen Branchenverbände eigene Haftungsverbunde, Sicherungsfonds und Ent- schädigungseinrichtungen eingerichtet. Hierbei handelt es sich um privatwirtschaftliche, genos- senschaftliche sowie öffentlich-rechtliche Sicher- ungssysteme, die wir Ihnen im folgenden vorstellen wollen: |
Einlagensicherung inländischer Banken
Sicherungssystem | 1. Stufe: Gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung | 2. Stufe: Freiwillige Einlagensicherung | ||
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Entschädigungseinrichtung deutscher Banken | Privatwirtschaftliche, genossenschaftliche, öffentlich-rechtliche Sicherungssysteme | |||
Sicherungs- umfang in Prozent |
Sicherungs- grenze | Sicherungs- umfang in Prozent |
Sicherungs- grenze |
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Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe | 100 % | 100.000 Euro | 100 % | unbegrenzt |
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken | 100 % | 100.000 Euro | 100 % | unbegrenzt |
Bundesverband deutscher Banken | 100 % | 100.000 Euro | 100 % | 30 % des im letzten Jahresabschluss ausgewiesenen haftenden Eigenkapitals, jedoch mindestens 1,50 Mio. Euro |
Bundesverband öffentlicher Banken | 100 % | 100.000 Euro | 100 % | unbegrenzt |
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen | 100 % | 100.000 Euro | 90 % | 20.000 Euro |
Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen | 100 % | 100.000 Euro | 100 % | 250.000 Euro |
Stand: 03.01.2011 |
Entstehung der Einlagensicherung
Freiwillige Einlagensicherungen
Details zur Funktionsweise und dem Umfang der Einlagensicherung der in vorgenannter Tabelle aufgeführten Sicherungseinrichtungen haben wir Ihnen auf den folgenden Seiten ausgearbeitet:
- Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe >>
- Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken >>
- Bundesverband deutscher Banken >>
- Bundesverband öffentlicher Banken >>
- Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen >>
- Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen >>
- Einlagensicherung ausländischer Kreditinstitute >>
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