Muss ich Zinserträge vom Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto versteuern?

Grundsätzlich müssen Einkünfte aus Kapitalerträgen, damit auch die Zinsgewinne von Tagesgeld oder  Festgeld, versteuert werden. Zu den Kapitaleinkünften zählen Zinsen, Dividenden, Erträge aus Fonds usw., also auch Zinsen, welche auf einem Tagesgeldkonto, Festgeldkonto, Sparbuch oder Girokonto erwirtschaftet wurden.

Welche Rolle spielt der Freistellungsauftrag?

Einen Freistellungsantrag müssen alle Personen bei der betreffenden Bank stellen, die eine Geldanlage eröffnen. Denn dann erhalten sie die Zinserträge aller persönlichen Geldanlagen einer Person zusammen bis insgesamt 801 Euro steuerfrei. Haben Sie mehrere Geldanlagen, müssen Sie mehrere Freistellungsaufträge stellen. Doch insgesamt erhalten Sie nur 801 Euro und Eheleute 1602 Euro Zinserträge steuerfrei.

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Sparerfreibetrag bis zum 31.12. 2008

Noch bis Ende 2008 gilt der Sparerfreibetrag, im Moment von 801 Euro pro Person, der sich aus dem Sparerfreibetrag in Höhe von 750 Euro und einer Werbungskostenpauschale von 51 Euro zusammensetzt. Maximal 801 Euro darf eine Person, Eheleute dürfen maximal 1602 Euro aus erwirtschafteten Zinserträgen steuerfrei erhalten.Sobald die gesamten Kapitalerträge einer Person den Betrag übersteigen, müssen auf die erwirtschafteten Zinserträge über 801 Euro Steuern entrichtet werden.

Abgeltungssteuer ab 2009

Bis Ende 2008 gilt für die Zinserträge über 801 Euro der individuelle Steuersatz einer Person, wobei Banken von sich aus 30 Prozent an das Finanzamt abführen. Die Differenz wird im Rahmen der Einkommenssteuererklärung erhoben oder – sollte zu viel an Steuern gezahlt worden sein – vom Finanzamt erstattet.

An der grundlegenden Verfahrensweise wird sich auch 2009 nichts ändern. Allerdings greift dann die so genannte Abgeltungssteuer. Dann wird für Ihre erwirtschafteten Zinsen nicht mehr Ihr individueller Steuersatz zugrunde gelegt, sondern eine Pauschale für jedermann.
Die Pauschale setzt sich wie folgt zusammen:

25 Prozent Abgeltungssteuer,
+ 5,5 Prozent Solidaritätsbeitrag,
+ 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer (gegebenenfalls).

Die Gewinner der Abgeltungssteuer sind Tagesgeld und Festgeld.Für die meisten Anleger, die ihr Kapital auf einem Tagesgeldkonto oder auf einem Festgeldkonto verzinsen lassen, ergibt sich dadurch ein Vorteil, weil sie weniger Steuern zahlen müssen, denn der persönliche Steuersatz war vorher oft höher als die ab 2009 geltende Pauschale, die Abgeltungssteuer.

Kein Werbungskosten-Pauschbetrag ab 2009

Im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer ab 2009 wird der Sparerfreibetrag abgeschafft und dann durch den Sparerpauschbetrag ersetzt. Bei diesem fällt der Werbungskosten-Pauschbetrag weg. Das heißt, Sie können dieses Jahr – 2008 – noch mal alle Belege sammeln und einreichen. Dieses Jahr können die Kosten für Einnahmen aus Kapitalvermögen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Falls keine Kosten anfallen sollten, berücksichtigt das Finanzamt von Amts wegen den Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 Euro bei Alleinstehenden, von 102 Euro bei Eheleuten. Ab 2009 geht dies dann nicht mehr.

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